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Zahlt die Zahnzusatzversicherung im Ausland?

Sie spielen mit dem Gedanken, aus Kostengründen für Ihre Zahnbehandlung ins Ausland zu reisen? Jetzt möchten Sie wissen, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse und Ihre Zahnzusatzversicherung die Behandlung bezuschussen?

Kostenübernahme innerhalb der EU

Seit dem 1. Januar 2004 haben in Deutschland Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung für zahnmedizinische Leistungen innerhalb der Europäischen Union, also auch in Ungarn. Wie hoch die Erstattung Ihrer Krankenversicherung ist, richtet sich nach der gesetzlichen Regelversorgung, die vom Befund abhängig. Dies bedeutet, dass Sie anhand des zahnärztlichen Befundes einen festen Zuschuss zu Ihren Behandlungskosten erhalten.

Festzuschuss bestimmt die Höhe

Rechnungsbeträge, die darüber hinausgehen, müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen. Das ist unabhängig davon, wo in der Europäischen Union die Behandlung durchgeführt wird und wie viel die Behandlung kostet. Definiert wird die Höhe des Zuschusses ausschließlich anhand der Kosten einer „Regelleistung“.

In Ungarn sparen Sie doppelt

Daraus ergibt sich der besondere Spareffekt bei einer preiswerten Zahnbehandlung im Ausland, denn errechnet wird der Zuschuss auf Basis vergleichsweise hoher Behandlungskosten in Deutschland. Bei einer weitaus günstigeren Zahnbehandlung in Ungarn deckt dieser Festzuschuss so einen höheren Anteil der tatsächlichen Kosten ab. Sie sparen in Ungarn also doppelt!

Erst genehmigen lassen, dann reisen

Wie bei einer Zahnbehandlung in Deutschland ist die Grundvoraussetzung für die Erstattung des Festzuschusses bei einer Behandlung im Ausland, dass Sie Ihren Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Dafür erstellen unsere Zahnärzte Ihnen gern die nötigen Unterlagen und stimmen sich bei Bedarf auch mit Ihrer Krankenversicherung ab.

Zahnzusatzversicherung bezuschusst Zahnbehandlung im Ausland

Eine Zahnzusatzversicherung dient dazu, die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Dafür übernimmt sie je nach Tarif den Eigenanteil komplett oder anteilig. Die Zahnzusatzversicherung schützt Sie also nicht nur vor hohen Kosten beim Zahnarzt, sie macht schöne Zähne bezahlbar. Doch wie steht es nun mit Ihrer Zahnzusatzversicherung im Ausland? Übernimmt sie einen Anteil?

Auch bei Zahnzusatzversicherungen gilt: erst genehmigen dann reisen

Viele Zahnversicherer leisten auch bei Zahnbehandlungen im europäischen Ausland oder weltweit. Doch genau wie bei der Krankenkasse empfiehlt es sich auch hier, die geplante Behandlung vor der Reise ins Ausland mit Ihrem Versicherer abzusprechen. Dadurch erhalten Sie eine feste Kostenzusage, sofern die Behandlung übernommen wird. Gleichzeitig erfahren Sie, in welcher Höhe sich Ihr Versicherer an Ihrer geplanten Zahnbehandlung in Ungarn beteiligt.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung bei den niedrigeren Gesamtkosten in Ungarn sogar den ganzen Eigenanteil?

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach abgeschlossenem Tarif einen Anteil oder sogar die über den Festzuschuss hinausgehenden kompletten Kosten Ihrer Zahnbehandlung in Ungarn. Marktüblich ist die Erstattung von 50 bis 100 Prozent durch die Zahnzusatzversicherung. Am weitesten verbreitet ist, dass 80 bis 90 Prozent des Eigenanteils durch die Zahnzusatzversicherung übernommen werden.

Wozu benötigt man eine Auslandskrankenversicherung?

Die meisten Menschen denken, ihre gesetzliche Krankenkasse kümmert sich auch außerhalb von Deutschland um sie. Das ist leider falsch. Lediglich in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat, ist das der Fall. Dazu gehören zum Beispiel Italien und Dänemark.

Allerdings zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich im Notfall und nur so viel, wie die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Die Differenz trägt der Patient. Da Arztkosten im Ausland häufig höher ausfallen, kann das ziemlich teuer werden. Wer ins Ausland reist, sollte also zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Auslandskrankenversicherung reguliert jedoch nur Notfälle und leistet bei nicht bei geplanten Zahnbehandlungen im Ausland.

Falls Sie dazu Fragen haben, beantwortet unser Expertenteam diese jederzeit sehr gern. Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie bei Ihrer Zahnbehandlung in Ungarn bis zu 70 Prozent der Kosten sparen, dann lassen Sie sich am besten noch heute von uns ein kostenloses Angebot erstellen!

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