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Zahnbehandlung in Ungarn: Wie ist der aktuelle Stand?

Wir erhalten täglich unzählige Anrufe und E-Mails von Patienten oder Interessenten mit ein und derselben Frage: „Wann kann ich endlich zur Zahnbehandlung nach Ungarn reisen?“ Unser Expertenteam beantwortet aktuell alle Ihre Anfragen von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 – 17 Uhr.  Auch unsere Partnerkliniken in Ungarn sind weiterhin für Sie geöffnet. Jedoch sind die Bedingungen für Zahnbehandlungen in Ungarn momentan nicht optimal und Reisen nur unter Auflagen möglich. Dies gilt sowohl für die Einreise nach Ungarn als auch für die Rückreise nach Deutschland.

In Ungarn wurden die aktuell gültigen Beschränkungen (Ausgangsperre ab 20 Uhr, Restaurants geschlossen, Homeschooling etc.) bis zum 15. März verlängert. Deutschland rät offiziell von allen Reisen ab, hat Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien und Österreich eingeführt und diese bis zum 8. März verlängert. Offiziell sind die ungarischen Grenzen für ausländische Touristen derzeit geschlossen. Zahnbehandlungen sind jedoch mit einer Sondergenehmigung möglich.

Medizintouristen dürfen nach Ungarn reisen

Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausisolation in Ungarn verpflichtet. Aus der Quarantäne kann nur entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden. Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird. Der zweite Test muss in Ungarn stattfinden.

Ausnahme: Wer in den letzten sechs Monaten nachweislich an Covid-19 erkrankt war, kann ohne Auflagen nach Ungarn einreisen. Trifft dies auf Sie zu? Dann kann Ihre Zahnbehandlung in Ungarn unverzüglich stattfinden. Bitte weisen Sie uns bei Ihrer Anfrage oder Buchung unbedingt darauf hin.

Schon geimpft? Wenn Sie bereits geimpft wurden (also beide Impftermine hinter sich haben), teilen Sie uns dies bitte auch mit. Bis heute gibt es noch keine Sonderrechte für Geimpfte, sollte sich dies aber ändern, melden wir uns unverzüglich bei Ihnen.

Behandlung möglich: Wenn sich Ihre Zahnbehandlung nicht mehr aufschieben lässt und Sie die Auflagen auf sich nehmen möchten, organisieren wir gern alles für Sie und besorgen Ihnen die nötige Sondergenehmigung.

Reiseempfehlung : Aktuell sind Flüge von Deutschland nach Ungarn sehr selten und Direktverbindungen fast unmöglich. Daher empfehlen wir Ihnen eine Anreise mit dem PKW oder der Bahn.

Quarantäneregelung für die Rückreise nach Deutschland

Ungarn gehört derzeit zur den Risikogebieten. Für diese gilt: Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten zehn Tage, müssen Einreisende

  • sich vor der Einreise über www.einreiseanmeldung.de anmelden und einen Nachweis hierüber mit sich führen
  • sich unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf Infektion mit dem Coronavirus SARD-CoV-2 unterziehen
  • sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und
  • sich dort häuslich für zehn Tage absondern (Quarantäne). Die Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden. Zudem hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln. Diese finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Möchten Sie trotz der Auflagen reisen? Für Ihren Terminwunsch in Ungarn bzw. ein Angebot nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu unserem Expertenteam auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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