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Wie wirkt sich die Insolvenz von Air Berlin aus?

Air Berlin fliegt von vielen deutschen Städten direkt nach Budapest. Deshalb haben wir in der Vergangenheit die Airline auch sehr gern für unsere Patienten gebucht. Seit dem Insolvenzantrag der Fluggesellschaft am 15. August empfehlen wir unseren Patienten, wenn möglich, auf eine andere Airline auszuweichen. Auf Wunsch buchen wir natürlich auch weiterhin Tickets von Air Berlin für Sie.

Was ist mit bereits gebuchten Tickets?
Durch den Überbrückungskredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Millionen Euro behalten voraussichtlich bis November alle bereits gebuchten Tickets ihre Gültigkeit. Ohne diesen Kredit wäre Air Berlin aufgrund der Regelungen im Insolvenzrecht verpflichtet gewesen, den Flugbetrieb unmittelbar einzustellen. Das heißt, wenn Sie bereits ein Air-Berlin-Ticket gekauft haben, können Sie damit wie geplant zu Ihrer Zahnbehandlung nach Ungarn fliegen.

Achtung: Geänderte Check-in-Zeiten!
Bitte beachten Sie jedoch die geänderten Check-in-Zeiten. Für Kurz- und Mittelstreckenflüge, also für alle Flüge von Deutschland nach Budapest und zurück, schließt der Check-in künftig bereits 45 Minuten vor Abflug anstatt wie bislang 30 Minuten vorher. Air Berlin bittet daher alle Passagiere, rechtzeitig am Check-in-Counter zu erscheinen und die Bordkarten abzuholen. Wenn Sie über das Internet einchecken, sollten Sie die geänderten Zeiten für das Aufgeben Ihres Gepäcks beachten.

Stornieren oder nicht?
Eine Stornierung bereits gebuchter Air-Berlin-Flüge ist nicht empfehlenswert, denn den gesetzlichen Anteil an Steuern und Gebühren bekommen Sie nicht erstattet. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Entscheiden Sie sich dennoch zu stornieren, können Sie Ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Doch, ob Sie jemals etwas erstattet bekommen, ist fraglich.

Können bereits erstellte Tickets umgebucht werden?
Die bei Ticketausstellung gültigen Tarifkonditionen von Air Berlin gelten bei Umbuchungen weiterhin. Bereits ausgestellte Tickets können Sie auf Basis der gültigen Tarifkonditionen umbuchen, sofern diese eine Umbuchung zulassen. Falls dabei Gebühren anfallen, müssen Sie diese natürlich bezahlen.

Sind Fluggutscheine noch gültig?
Fluggutscheine von Air Berlin können leider nicht mehr eingelöst werden. Gutscheininhaber können die Forderung aus ihrem Gutschein nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Auch hier bleibt allerdings fraglich, ob man jemals etwas erstattet bekommt. Bereits gebuchte Tickets unter Einlösung eines Voucher behalten dagegen ihre Gültigkeit.

Was ist mit dem Vielfliegerprogramm Topbonus?
Das Vielflieger-Programm Topbonus hat am 25. August ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt. Das Sammeln und Einlösen von Meilen ist nicht mehr möglich. Der Kontozugang für Mitglieder, um Profile und Meilenguthaben zu prüfen, sowie die Topbonus-Mitgliedschaft selbst, bleiben bestehen. Auch Statusvorteile für die Teilnehmer von Topbonus bleiben zunächst erhalten.

Was passiert mit Schadenersatzansprüchen?
Derzeit zahlt Air Berlin keine Entschädigungen für Flugverspätungen oder Flugausfälle. Auch dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Haben Sie Schadenersatzansprüche gegen die Airline, dann  können Sie diese zur Insolvenztabelle anmelden. Darüber hinaus empfehlen wir Fluggästen, offene Forderungen über das Webformular unter airberlin.com/beschwerde zu erfassen. In diesem Fall erhalten Sie automatisch ein Formblatt mit weiterführenden Informationen.

Alle weiteren Fragen zu Ihrer Flugbuchung mit Air Berlin beantwortet unser Team von Zahnklinik-Ungarn.de Ihnen jederzeit sehr gern!

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