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Update: Ungarn kein Risikogebiet mehr

Das Auswärtige Amt stuft Ungarn nicht mehr als „Risikogebiet“ ein. Das heißt: Patienten, die nach ihrer Zahnbehandlung in Ungarn wieder nach Deutschland einreisen, müssen ab sofort keine Auflagen mehr erfüllen. Was bedeutet das genau für Sie?

Testpflicht und Quarantäne bei Rückreise entfallen

Vor der Rückreise nach Deutschland müssen Sie sich in Ungarn nicht mehr testen lassen. Die Quarantänepflicht in Deutschland entfällt ab sofort ebenfalls. Aber bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen der Airlines. Sie können von dieser Regelung abweichen.

Auflagen für Einreise nach Ungarn

Für Ihre Einreise nach Ungarn benötigen Sie weiterhin eine Sondergenehmigung, die wir Ihnen natürlich besorgen. Auch in Ungarn gilt eine Quarantänepflicht, die Sie jedoch mit zwei negativen PCR-Tests verkürzen können. Diese müssen innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen werden. Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird. Der zweite Test muss in Ungarn stattfinden.

Ausnahmen

Genesen? Wenn Sie in den letzten sechs Monaten nachweislich an Covid-19 erkrankt waren, können Sie ohne Auflagen zu Ihrer Zahnbehandlung nach Ungarn reisen. Bitte weisen Sie uns bei Ihrer Anfrage oder Buchung unbedingt darauf hin.

Schon geimpft? Wenn Sie bereits geimpft wurden (also beide Impftermine hinter sich haben), teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Bis heute gibt es noch keine Sonderrechte für Geimpfte, sollte sich dies aber ändern, melden wir uns unverzüglich bei Ihnen.

Für Ihren Terminwunsch in Ungarn oder ein Angebot nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu unserem Expertenteam auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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