Sie sind gesetzlich versichert und planen eine Zahnbehandlung im Ausland? Dann sollten Sie Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligen. Sie erhalten den Festzuschuss allerdings nur, wenn Sie Ihren Heil- und Kostenplan (HKP) fürs Ausland vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Das rät auch Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Heft „Finanztest 08/2021“ und erklärt den HKP ausführlich.
Zahnbehandlung im Ausland erst nach Genehmigung des HKP starten
„Erst wenn der von Ihrer Krankenkasse bewilligte Plan vorliegt, kann die Behandlung beginnen. Denken Sie daran auch, wenn Sie sich Zahnersatz im europäischen Ausland machen lassen“, schreibt Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest. Denn nur, bei einem genehmigten HKP fürs Ausland zahlt Ihre Krankenversicherung am Ende auch den ermittelten Festzuschuss für Ihre kostengünstige Zahnbehandlung in Ungarn. Dieser ist EU-weit identisch, ganz gleich, ob Sie sich in Deutschland oder Ungarn behandeln lassen. Ihr HKP fürs Ausland ist also viel mehr als ein Kostenvoranschlag.
Der Heil- und Kostenplan
- dokumentiert, für welchen Zahnersatz Sie sich nach der zahnärztlichen Beratung entschieden haben,
- beinhaltet den Antrag an Ihre Krankenkasse, den gesetzlich festgelegten Kostenanteil zu übernehmen und
- gibt Ihnen Auskunft über den voraussichtlichen Eigenanteil.
Wie hoch ist der Zuschuss Ihrer Krankenkasse?
Grundlage zur Berechnung der Festzuschüsse ist der Heil- und Kostenplan, den Sie von einem Zahnarzt im In- oder Ausland erhalten. In den HKP trägt der Zahnarzt seinen Befund ein. Jeder Befundnummer ist ein bestimmter Betrag für die dazugehörige Regelversorgung zugeordnet. Um den maximalen Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Zahnkontrolle gehen und ihr Bonusheft vom Zahnarzt abstempeln lassen. Selbstverständlich ist dies bei allen unseren Partnern von Zahnklinik-Ungarn.de in Deutschland oder Ungarn möglich. Ihre Krankenkasse prüft nicht nur den Heil- und Kostenplan fürs Ausland, sondern auch Ihr Bonusheft und berechnet die Festzuschüsse. Laut Finanztest von Stiftung Warentest erhalten Sie mindestens 60 Prozent des Betrags für die Regelversorgung von Ihrer Krankenkasse. Die Zuschüsse erhöhen sich mit dem Bonus auf 70 oder 75 Prozent, je nachdem, wie regelmäßig Sie die zahnärztlichen Kontrollen wahrgenommen haben.
Stiftung Warentest rät zur Zweitmeinung
Bei umfangreichen Zahnbehandlungen sollten Sie sich eine Zweitmeinung einholen, empfiehlt Stiftung Warentest und klärt in der Zeitschrift Finanztest darüber auf, dass der Zahnarzt von Ihnen kein Geld für den HKP verlangen darf, selbst wenn Sie sich für einen anderen Zahnarzt entscheiden. Sie können sich also bedenkenlos einen kostenfreien Heil- und Kostenplan bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl in Deutschland erstellen lassen und schicken uns diesen einfach zu. Von uns erhalten Sie dann sogar kostenlos und unverbindlich zwei Gegenangebote für Ihre kostengünstige Zahnbehandlung in Ungarn. Selbstverständlich können Ihnen unsere Partner von Zahnklinik-Ungarn.de auch direkt einen HKP fürs Ausland erstellen. Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, um einen HKP zu erhalten?
Jetzt Kontakt zum Expertenteam aufnehmen und sparen
Möchten auch Sie bei Ihrer Zahnbehandlung sparen? Kontaktieren bitte unser Expertenteam von Zahnklinik-Ungarn.de. Gern beraten wir Sie auch bezüglich Ihrer kostengünstigen Anreise oder Übernachtung.
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