
Schon gewusst? Gesetzlich Versicherte mit schwerer Parodontitis bekommen seit dem 1. Juli 2021 mehr Therapieangebote von ihrer Krankenversicherung bezahlt. Bisher haben die Kassen nur die Kosten für die Behandlung einer akuten Parodontitis erstattet. Seit dem 1. Juli gehören auch die Vor- und die aufwändige Nachbehandlung zum Leistungskatalog. Grundsätzlich muss eine Parodontitis-Therapie weiterhin bei der Kasse beantragt werden. Dafür erstellt der Zahnarzt nach der Diagnose … WEITERLESEN >