Die Reisezeit hat begonnen und jeder freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub. Da möchte man sich die Vorfreude nicht mit dem Gedanken trüben, was ist, wenn man selbst oder ein Familienmitglied im Urlaub krank wird und ärztliche Versorgung benötigt wird.
Gesetzlich Krankenversicherte sind hier immerhin im europäischen Ausland gut abgesichert. So nimmt der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus im Ausland entweder die Versichertenkarte zur direkten Abrechnung mit der Krankenversicherung an oder aber sie haben die Möglichkeit, die verauslagten Kosten von dem jeweiligen Krankenversicherer im Anschluss an den Urlaub zurück zu fordern. Wichtig ist es hierbei, dass der Patient sich von dem behandelnden Arzt im Ausland eine detaillierte Rechnung über die Behandlungskosten ausstellen lassen.
Auch privat Krankenversicherte haben natürlich diesen Versicherungsschutz im europäischen Ausland. Meist müssen auch sie die Behandlungskosten im Urlaubsort auslegen um sie anschließend bei ihrem Versicherer zurück zu fordern.
Doch wie verhält sich die Situation mit dem Krankenschutz im Ausland über die Europäische Union hinaus? Wir empfehlen Ihnen, sich vor Reiseantritt mit Ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen um sich den Versicherungsschutz bestätigen zu lassen oder sofern kein ausreichender Versicherungsschutz besteht eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese hat meist zudem den Vorteil, dass im Falle eines vorzeitigen Ende Ihres Urlaubs aus gesundheitlichen Gründen die Urlaubskosten übernommen werden. Sollte darüber hinaus sogar ein Krankentransport nach Hause nötig sein, werden auch diese Kosten von den Auslandsreisekrankenversicherungen für Sie übernommen.
Weitere detaillierte Informationen und Preisvergleiche lassen sich im Vorfeld online über verschiedene Internetportale oder direkt bei den Versicherungen in Erfahrung bringen.
Wir wünschen Ihnen eine sorgenfreien Urlaub! Bleiben Sie gesund.

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