Örtliche Betäubung
Bei der örtlichen Betäubung wird ausschließlich die betroffene Region mit Hilfe eines Betäubungsmittels narkotisiert. Dies ermöglicht eine in der Regel schmerzfreie Behandlung. Zusätzlich können auf Wunsch Beruhigungsmittel verabreicht werden. Diese sorgen für eine noch angenehmere Behandlungszeit. Ein Narkosearzt wird während der Behandlung nicht benötigt.
Allgemeine Betäubung
Der Patient ist nicht bei Bewusstsein. Während des chirurgischen Eingriffs hört, sieht und fühlt er nichts. Meist werden dem Körper die Betäubungsmittel über die Venen (intravenös) oder über eine Atemmaske zugeführt. Alle lebenswichtigen Funktionen werden während der Behandlung laufend vom Narkosearzt überwacht.
Anästhesie, Sedation
Der Narkosearzt verabreicht dem Patienten intravenös sowohl ein Schmerz- als auch ein Beruhigungsmittel. Der Zahnarzt führt anschließend eine örtliche Betäubung durch. Alle lebenswichtigen Funktionen werden während der Vollnarkose ständig durch den Narkosearzt überwacht.
Sedation durch eine Maske
Über eine Atemmaske wird der Patient vom Narkosearzt in eine Dämmerschlaf versetzt. Er befindet sich während der Behandlung in in einer oberflächlichen Narkose. Alle lebenswichtigen Funktionen werden laufend vom Narkosearzt überwacht.
Grundsätzlich gilt
Narkosearzt und Zahnarzt klären Sie vor der Behandlung ausführlich zu den Vor- und Nachteilen sowie den eventuellen Risiken der unterschiedlichen Methoden, von der örtlichen Betäubung bis hin zur Vollnarkose, auf. In seltenen Fällen können jedoch auch bei gründlicher Vorbereitung und Überwachung Nebenwirkungen auftreten. Ihr Arzt wählt die geeignete Betäubungsmethode im Rahmen des Beratungsgesprächs in enger Absprache mit Ihnen aus.
Hilfe für Angstpatienten
Die Ärzte der VitalCenter Zahnkliniken sind auf Angstpatienten bestens vorbereitet. Hierbei können auf Wunsch alle der oben genannten Methoden zum Einsatz kommen. |